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OLG Frankfurt, 20.05.1998 - 1 UF 92/98 |
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Volltextveröffentlichung
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
EGBGB Art. 19 Abs. 2 S. 1 i.V. mit Art. 14 Abs. 1 Nr. 2; SorgeRÜEinkAusfG 8 Abs. 2 des Sorgerechtsübereinkommensausführungsgesetzes (vom 05.04.1990, BGBl. I S. 701)
Kindesentführung, Rückführung, Kindeswohl
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- BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.1998 - 1 UF 92/98
Gegenüber den auf Beseitigung der Folgen eigenmächtigen Vorgehens gerichteten Zielen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1990 (…BGBl. II 1990, S. 207 - Abkommen) können das Kindeswohl betreffende Einwände nur dann geltend gemacht werden, wenn der Rückführung ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls im Einzelfall entgegenstehen, die über die mit einer Rücküberstellung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 1996, 405.Gegenüber den auf Beseitigung der Folgen eigenmächtigen Vorgehens gerichteten Zielen des genannten Abkommens können das Kindeswohl betreffende Einwände nur dann geltend gemacht werden, wenn der Rückführung ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls im Einzelfall entgegenstehen, die über die mit einer Rücküberstellung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 1996, 405).